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GT-Open

Beliebte Rennserie für Anfänger und Fortgeschrittene

Technisches Reglement dieser Rennserie

Letzte Aktualisierung: 01.01.2019


Karosserien

Erlaubt sind nur Karosserien im Maßstab 1/24, welche im professionellen Motorsport eingesetzt wurden. Hierzu gehören alle Fahrzeuge der GT-Kategorien, straßenzugelassene Supersportwagen und ähnliche.

Die Karosserie darf nicht tiefgezogen (Lexan o.Ä.) sein. In der Draufsicht muss die Karosserie Räder und Leitkiel vollständig verdecken. Lexanscheiben sind erlaubt. Die Fahrzeuge sollten originalgetreu lackiert sein, müssen aber einer zeitgemäßen Lackierung entsprechen.


Interior

Es muss ein plastischer (3-D) Fahrereinsatz verwendet werden, der alle technischen Aggregate verdeckt und fest mit der Karosserie verbunden ist. Das Armaturenbrett, Sitz, Feuerlöscher, Überollkäfig, etc. muß vorhanden sein.


Fahrerfigur

Die Fahrerfigur (Kopf und Körper) muss eine vom Sitz getrennte Einheit sein. Der Körper kann aus einem beliebigen Material , z.B. Hartplastik, Resine, Lexan oder Gummi bestehen. Der Fahrerkopf muß aus Hartplastik oder Resine sein, Lexanfahrerfiguren mit angeformtem Kopf sowie Lexaninlets mit angeformtem Fahrer sind nicht zulässig.


Heckspoiler

Der vorgeschriebenen Heckspoiler entfällt, wenn eine Originalversion ohne Heckspoiler nachgewiesen wird (Foto des Originalfahrzeugs) und das Slotcar in dieser Originallackierung gebaut wurde (z.B. Ferrari FXX und Ferrari 365 GT4 BB 'NART LM').


Fahrwerk/Chassis

Das Chassis ist freigestellt

Die Bodenfreiheit muss min. 0,8 mm vor dem Rennen betragen. Bei einer Renndauer von mehr als 30 Minuten pro Teilnehmer muß dieser Wert auch während und nach dem Rennen eingehalten werden (Kontrolle während und nach dem Rennen).

Die Spurbreite ist auf max. 83 mm limitiert.

Es ist nur ein Leitkiel aus Kunststoff zulässig.


Achsen/Getriebe

Das Ritzel/Zahnrad ist in Material und Übersetzung freigestellt.

Es sind nur Achsen aus 3 mm erlaubt (Material freigestellt).

Achsen bei denen sich ein Rad unabhängig vom anderen Rad drehen lässt, sind zulässig.


Motor

SRP-25, im ungeöffnetem Zustand.

Motorkühler sowie Kühlplatten sind zugelassen, dürfen aber nicht mit dem Motor verklebt werden.

Motoren ohne Aufdruck oder Laserung sind nicht zugelassen!. Das Gleiche gilt für geöffnete Motoren.


Felgen/Reifen

Felgen vorne: min. 6 mm / max. 10 mm breit, Durchmesser freigestellt

Felgen hinten: max. 13 mm breit, Durchmesser freigestellt

3D-Felgeneinsätze sind bei Töpfchenfelgen oder gelochten Felgen Pflicht. Es dürfen auch Designfelgen verwendet werden.

Reifen vorne: min. 6 mm / max. 10 mm breit, 25mm Mindestdurchmesser

Reifen hinten: max. 13 mm breit, 24mm Mindestdurchmesser, es sind nur Moosgummireifen zulässig

Vorderräder müssen sich beim Schieben über die Messplatte mitdrehen (Schleifer dürfen dazu nach oben gebogen werden).

Die Vorderreifen dürfen mit Sekundenkleber oder Nagellack versiegelt und geschliffen werden.

Das Behandeln der Reifen mit jeglichen Flüssigkeit/Chemikalien ist ausdrücklich untersagt!


Gewicht

Das Gesamtgewicht des rennfertigen Fahrzeugs beträgt min. 185 Gramm und gilt über die gesamte Renndauer.

Gewichte dürfen frei plaziert werden, dürfen aber nicht unter der Chassisunterkante vorstehen (max. bündig mit der Bodenplatte).


Punkteverteilung

Platz 1 = 50 Punkte, Platz 2 = 47 Punkte, Platz 3 = 44 Punkte, Platz 4 = 42 Punkte, Platz 5 = 41 Punkte, Platz 6 = 40 Punkte, usw...


Empfohlene Bahnspannung

12 Volt.


Regler

Es sind alle Regler zulässig.


Sonstiges

Es dürfen keinerlei spannungserhöhenden Bauteile im Fahrzeug oder im Regler verwendet werden.

Es sind jegliche zusätzliche elektronische Bauteile (am Fahrzug oder Regler), die eine Bahnstromerhöhung oder Energierückgewinnung ermöglichen, verboten.

Bei eventuellen Unklarheiten oder über die Zulässigkeit eines Modells oder Chassis wendet euch bitte an die nationalen oder regionalen ES-RA Deligierten. Die Entscheidung über die Zulassung eines Fahrzeuges liegt bei der ES-RA.

Wird die Parc fermé-Regelung verletzt oder die Benutzung von Chemie an Reifen oder unzulässige Motoren festgestellt, kann die sofortige Disqualifikation und Streichung der an diesem Tag erzielten Ergebnisse erfolgen.


Was nicht ausdrücklich durch dieses Reglement verboten wurde, ist ERLAUBT!

Gegen die Entscheidung des Rennleiters kann bei dem nationalen oder regionalen ES-RA Delegierten Protest eingelegt werden.


Protest

Der Protest eines Teilnehmers gegen eine Entscheidung der Rennleitung kann innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Rennveranstaltung bei der ES-RA Sportkommision (sportkommision@ES-RA.org) melden. Für die Bearbeitung des Protest wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.


Änderungen an diesem Reglement

Die ES-RA Reglements und die ES-RA Wettbewerbsrichtlinien werden jährlich aktualisiert. Änderungsvorschläge und Kritiken von ES-RA Mitgliedern können der Sportkommision der ES-RA (sportkommision@ES-RA.org) bis Ende Oktober des jeweiligen Jahres unterbreitet werden.

Die Abstimmung erfolgt demokratisch durch alle ES-RA Mitglieder. Die Sportkommision der ES-RA wird danach im Sinne der Zielsetzung jeder Rennserie über eine Änderung des Reglement oder der Wettbewerbsrichtlinien entscheiden.

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